Einführung einer Meldepflicht in Rheinland-Pfalz und im Saarland
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz – Einführung einer Meldepflicht für Borreliose in Rheinland-Pfalz und im Saarland

18. Dezember 2011 - Ärzte

meldepflicht2Das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz berichtet in der Ausgabe 7 / Juli 2011 aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, Mainz. In diesem Artikel wird das Meldeverfahren in Rheinland-Pfalz und im Saarland vorgestellt. Frau Ministerin Dreyer hat sich in der Vergangenheit des Themas „zeckenübertragene Erkrankungen“ angenommen, um eine belastbare Einschätzung der Situation in Deutschland ermöglichen zu können. Zusätzlich ist ein Muster des Meldeformulars zur Umsetzung der Meldepflicht auf der Zweitseite zu finden.

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Ein Kommentar
Bonin Petra

Leider sind diese Meldekriterien viel zu eng gefasst!

Da nur 50% der Borreliose-Patienten nach einer Infektion ein Erythema migrans entwickeln, werden hier schon 50% der eigentlichen Patienten aussortiert!
Ebenfalls alle sonstigen Manifestationen, wie ein Borrelien-Lymhozytom, Lyme-Karditis und sämtliche Spätmanifestationen wie z.B. Acrodermatitis chronica atrophicans!
Auch die Liquoruntersuchung, die von Neurologen immer als sicheres Zeichen einer Neuroborreliose angeführt wird, hat erhebliche Mängel!
Robert-Koch-Institut, Zitat:
„Für die Neuroborreliose-Fälle entsprach der labordiagnostische Nachweis nur bei 42 der 799 übermittelten Erkrankungen (5%) der Falldefinitionen (Pleozytose und Nachweis intrathekaler Antikörper. (..) Der in der zurzeit gültigen Form der Falldefinition geforderte labordiagnostische Nachweis der frühen Neuroborreliose wird nur bei einem sehr kleinen Anteil der übermittelten Neuroborreliose-Fälle erfüllt, eine Problematik, auf die schon in einem früheren Bericht hingewiesen wurde.“
http://edoc.rki.de/documents/rki_fv/re3BNEVpkzVE/PDF/28lZu0maTN0mk.pdf
Auch nachzulesen bei den Leitlinien der DBG, Zitat:
„Bei einem sehr frühen Auftreten der Neuroborreliose nach einer Borrelien-Infektion und bei späten Manifestationen können jedoch borrelienspezifische Antikörper sowohl im Serum als auch im Liquor fehlen bzw. im Liquor früher als im Serum auftreten und umgekehrt.
Der Nachweis intrahekal gebildeter borrelienspezifischer Antikörper im Liquor gelingt bei der Lyme-Borreliose mit neurologischer Beteiligung nur sehr selten. Bei Verdacht auf akute Neuroborreliose sollte die Therapie nicht von den Laborergebnissen abhängig gemacht werden.“
http://www.borreliose-gesellschaft.de/Texte/Leilinien.pdf
oder nachzulesen.
http://www.praxis-berghoff.de/dokumente/Liquordiagnostik_bei_LNB.pdf
Das heißt hier 95 % der Fälle werden mit der Liquor-Diagnostik nicht erfasst!
Wir haben es also bei den in Zukunft veröffentlichten Meldezahlen wohl eher mit der Spitze eines Eisberges zu tun!

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